Wesertal
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Dies & Das
Kindertagesstätte Gieselwerder
Ab dem 1. August 2024 ist Katharina Wilhelm neue Leiterin in der Kita Gieselwerder.
Der Kindergarten vor Ort
Die Kindertagesstätten fördern die Attraktivität eines Ortes. Alle gemeinsam: die Politik, die Kirche und die Einwohner der Gemeinde Oberweser sind daran interessiert, dass Familien, Alleinerziehende und Singles in der Region Oberweser ihre Heimat finden und sich wohl fühlen.
Dazu gehört ein Angebot für Kinder, das für die Bildung und Erziehung einen wichtigen Grundstein legt, den wir mit der Arbeit unserer Kindertagesstätten den Kindern und ihren Eltern und somit auch für die Ortsgemeinschaft bieten.
Elternarbeit
Unsere Kindertagesstätten haben den Auftrag, die Erziehung und Bildung der Familie zu unterstützen und zu ergänzen. Wir möchten Eltern dabei helfen, die Balance zwischen Kindererziehung und beruflichen Alltag zu finden und beides miteinander vereinbaren zu können.
Uns ist eine offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit wichtig, denn Sie sind die Experten für ihr Kind, erleben es und begleiten es im Familienalltag.
Wir streben eine gute Erziehungspartnerschaft an, in der wir voneinander lernen und einander respektieren.
Die Kosten
Die ev. Kindergärten finanzieren sich durch Elternbeiträge sowie kirchensteuerliche und kommunale Mittel. Einen sehr wichtigen und hohen Beitrag leisten die politischen Kommunen. Diese sind verpflichtet, jedem Kind ab 3 Jahren einen Kindergartenplatz anzubieten. Dieser Verpflichtung kommt die Gemeinde Oberweser gerne nach und hat die Zusammenarbeit mit der ev. Kirche als Träger der Kindertagesstätten vertraglich gesichert. Mit Hilfe dieser Mittel müssen Erzieherinnen, Reinigungskräfte, Gebäude, Spielgeräte, Versicherungen, Gebühren u.v.m. gezahlt werden.
Die pastorale und verwaltende Leitung der KiTa sowie die religionspädagogische Begleitung der Kinder durch den Pfarrer vor Ort sowie die Beratung der Mitarbeiterinnen finanziert allein die Evangelische Kirche durch Kirchensteuermittel. Darum sind diese Mittel eine der Grundlagen, dass die Kindergärten weiterhin so kostengünstig und effektiv das Angebot und die hohe Qualität pädagogisch und religionspädagogisch aufrecht erhalten können.
Monatliche Beiträge (Stand 01.08.2024)
Für Kinder über 3 Jahren ist der Kita-Besuch innerhalb der Regelzeit von 07.30 - 13.00 Uhr frei!
Ev. Kindertagesstätte Gieselwerder
| lfd. Nr. | Angebot/Leistung | Zeitumfang | Monatspreise in € Betreuung U3 |
Monatspreise in € Betreuung Ü3 |
| 1a | Betreuungsmodell I | 08:00 - 13:00 Uhr | 176,80 | 0 |
| 1b | Betreuungsmodell II | 07:30 - 16:00 Uhr | 300,55 | 88,90 |
| 2 | Modul I | 07:30 - 08:00 Uhr | 17,70 | 0 |
| 3a | Bastelgeld | 4,00 | 4,00 | |
| 3b | Frühstücksgeld | 20,00 | 20,00 | |
| 4a | Servicepauschale * | 25,00 | 25,00 | |
| 4b | Mittagsverpflegung * | je Mahlzeit | 3,80 | 3,80 |
| 5 | Verspätete Abholung | je angef. 15 Min. | 20,00 | 20,00 |
Ev. Kindertagesstätte Heisebeck
| lfd. Nr. | Angebot/Leistung | Zeitumfang | Monatspreise in € Betreuung U3 |
Monatspreise in € Betreuung Ü3 |
| 1a | Betreuungsmodell I | 08:00 - 13:00 Uhr | 176,80 | 0 |
| 1b | Betreuungsmodell II | 07:30 - 13:30 Uhr | 212,20 | 0 |
| 2 | Bastelgeld | 4,00 | 4,00 | |
| 3 | Verspätete Abholung | je angef. 15 Min. | 20,00 | 20,00 |
Ev. Kindertagesstätte Oedelsheim
| lfd. Nr. | Angebot/Leistung | Zeitumfang | Monatspreise in € Betreuung U3 |
Monatspreise in € Betreuung Ü3 |
| 1a | Betreuungsmodell I | 08:00 - 13:00 Uhr | 176,80 | 0 |
| 1b | Betreuungsmodell II | 07:30 - 16:00 Uhr | 300,55 | 88,90 |
| 2 | Modul I | 07:30 - 08:00 Uhr | 17,70 | 0 |
| 3a | Bastelgeld | 4,00 | 4,00 | |
| 3b | Frühstücksgeld | nur Bärengruppe | 6,00 | 6,00 |
| 4a | Servicepauschale * | 25,00 | 25,00 | |
| 4b | Mittagsverpflegung Normalkost ** | je Mahlzeit | 3,80 | 3,80 |
| 4b | Mittagsverpflegung Sonderkost ** | je Mahlzeit | 5,50 | 5,50 |
| 5 | Verspätete Abholung | je angef. 15 Min. | 20,00 | 20,00 |
* Die Servicepauschale ist in Verbindung mit dem Betreuungsmodell II verpflichtend.
** lt. aktuellem Angebot
Soweit das Land Hessen der Kommune jährlich Zuwendungen für die Freistellung von Teilnahme - und Kostenbeiträgen für die Förderung in Tageseinrichtungen für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt gewährt, und die Kommune dem Zweckverband Evangelische Kindertagesstätten Hofgeismar-Wolfhagen diese Zuweisungen weiterleitet, gilt für die Erhebung von Kostenbeiträgen für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr Folgendes:
a) Ein Kostenbeitrag wird nicht erhoben, soweit ein Betreuungszeitraum im Umfang von bis zu 6 Stunden täglich gebucht wird.
b) Soweit ein Betreuungszeitraum von mehr als 6 Stunden täglich gebucht wird, wird ein Kostenbeitrag (siehe Kostenaufstellung) unter Berücksichtigung von Ziffer a anteilig für die über 6 Stunden hinausgehende Betreuungszeit erhoben. Dabei tritt die Befreiung mit dem auf den 3. Geburtstag folgenden Monat in Kraft.
Bei finanziellen Problemen bzgl. des Kindergartenbeitrags sprechen Sie bitte jeweilige Leitung einer Einrichtung an. Wir möchten kein Kind aus finanziellen Gründen vom Kindergarten ausschließen. Es gibt Möglichkeiten, dass die Kosten übernommen werden. Ihre Anfrage wird selbstverständlich vertraulich behandelt.
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